Honorar- und Vergütungspraxis
Unsere Gebühren berechnen wir auf Grundlage vereinbarter Stundenhonorare. Diese sind ihrer Höhe nach jeweils abhängig von der Qualifikation und Erfahrung der mit der Sache befassten Juristen sowie von Art und Umfang der erbrachten Dienstleistungen. Sie können dabei versichert sein, dass unsere Dienstleistungen höchsten Ansprüchen genügen und unsere Gebühren zugleich kostengünstig sind.
Unter gewissen Umständen sind wir bereit, auch alternative Vergütungsvereinbarungen zu treffen, die beispielsweise Preisnachlässe, Kappungsgrenzen, Gebührenobergrenzen oder Erfolgshonorare umfassen. Dies ist im Einzelfall abhängig von der Natur der Angelegenheit und der Art der Geschäftsbeziehung zum Mandananten. Für standardisierte Verwaltungstätigkeiten oder -abläufe berechnen wir unser Hononrar in der Regel auf Grundlage einer Pauschvergütung.
Unsere Preisphilosophie ist es, unseren Mandanten durch unsere Dienstleistung einen (vermögens- und wettbewerbswerten) Vorteil zu verschaffen. Bei unserer Abrechnungspraxis gehen wir dabei in der Regel so vor, dass zwar die gesamte Zeit, die von unseren Beratern auf den Fall verwandt wird, erfasst wird, dass zugleich aber nur die Zeit in Rechnung gestellt wird, die der Sache Fortgang gewährt. Somit berechnen wir bei Stundenhonoraren in der Regel weitaus weniger als die tatsächlich auf den Fall verwandte Zeit.
Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel monatlich. Jedoch können – auf Wunsch des Mandanten – auch andere Absprachen getroffen werden. Die Vergütung ist mit Rechnungserhalt fällig und zahlbar. In. der Regel bitten wir unsere Mandanten um die Zahlung eines angemessenen Gebührenvorschusses. Beträge für Auslagen und Kosten werden neben unseren Gebühren jeweils separat in Rechnung gestellt.
Sollten Sie Fragen mit Blick auf unsere Gebühren und Abrechnungspraxis haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.