Allen Mandaten und Mandanten garantieren wir unser volles Engagement ungeachtet der Art oder des Umfangs der Angelegenheit. Nachfolgend sind einige unserer beratenden Tätigkeiten und Erfahrungen näher aufgeführt:

Gerichtsverfahren

Wir haben in diesem Bereich erfolgreich internationale Investoren und Unternehmen in Streitigkeiten mit thailändischen Vermietern, Geschäftspartnern, Anteilseignern, Immobilienverkäufern und Joint-Venture-Partnern vertreten. Teilweise zogen diese Verfahren sogar das Interesse und Augenmerk der thailändischen Regierung auf sich und eine sensible Prozessführung in solchen Fällen war und ist uns stets besondere Pflicht.

Wirtschaft

Wir sind in diesem Bereich regelmäßig tätig für alle Arten von Investitionen in Thailand,  bspw. im Bereich Unternehmensgründung, Immobilienprojekt-Entwicklung, Golf-Anlagen, Reiseagenturen, etc.. Wir stellen insoweit sicher, dass unsere Rechtsdienstleistung nicht auf einzelne Segmente des Wirtschaftslebens beschränkt ist.

Immobilen

Wir begleiten regelmäßig Landentwicklungs- und Immobilienprojekte - einem ständig wachsenden Segment der thailändischen Wirtschaft - wobei wir unseren Mandanten stets innovative und individuell abgestimmte Gestaltungsmöglichkeiten anbieten. Dies gilt gleichermaßen für privaten Immobilienerwerb zu Vermietungszwecken, für Hotelanlagenbetreiber, Golfplatzbetreiber oder Investmentfirmen. Unser Büro auf Phuket ist dabei nicht allein auf der Insel selbst tätig sondern begleitet entsprechende Aktivitäten und Projekte auf dem südthailändischen Festland sowie den angrenzenden Inseln.

Diverses

Darüber hinaus haben wir Mandate in den folgenden Geschäftsbereichen erfolgreich beraten und betreut: Neu-Einsteiger im thailändischen Telekommunikationsmarkt, Joint Ventures öffentlicher und privater Unternehmen, Pharmaunternehmen und Krankenhäuser in Südost-Asien sowie Vertragsangelegenheiten im Bereich der Schifffahrt und des Segelbootmarktes in Bangkok, Phuket und Samui.

 

Gebühren

Unsere Gebühren berechnen wir in der Regel auf Basis einer zuvor getroffenen Vergütungsvereinbarung, wobei unsere Dienstleistung gemäß einem Stundenhonorar in Rechnung gestellt wird, welches der Höhe nach abhängig ist von dem Umfang der Tätigkeit sowie der Qualifikation des eingesetzten Personals. Dabei können Sie versichert sein, dass wir selbst höchste Ansprüche an die Qualität unserer Arbeit stellen und unsere Preise zugleich angemessen und moderat sind.

In Einzelfällen können auch alternative Vergütungsvereinbarungen getroffen werden, die bspw. Rabatte, Pauschalhonorare, Höchstgrenzen, Selbstbehalte oder Erfolgshonorare enthalten können, jeweils abhängig vom voraussichtlichen Umfang der Tätigkeit sowie der Dauer des Mandates und der Geschäftsbeziehung. Für bestimmte (verwaltungsrechtliche) Standardtätigkeiten berechnen wir i.d.R. Pauschalhonorare mit Höchstgrenzen.

Unsere Philosophie und unser Ziel ist es, unseren Mandanten durch unsere Tätigkeit einen Vorteil und Wert zu verschaffen. Wir führen insofern regelmäßig Aufzeichnungen über Dauer und Umfang unserer Tätigkeit für den Mandanten, wobei grundsätzlich nur die Zeit und Tätigkeit in Rechnung gestellt wird, die der Angelegenheit inhaltlich dient und ihr Fortgang gewährt. Mithin bedeutet dies, dass wir nicht notwendig alle tatsächlich angefallenen Stunden in Rechnung stellen, die auf den Fall verwendet wurden.

Unsere Rechnungsstellung erfolgt üblicher Weise monatlich. Auf Wunsch des Mandanten können jedoch auch andere Vereinbarungen getroffen werden. Zahlungen sind mit Rechnungserhalt fällig. In der Regel verlangen wir eine Vorschusszahlung oder einen Sicherheitseinbehalt. Sämtliche Auslagen und sonstige Aufwendungen (Reisekosten, Steuern, etc.) werden separat zu unseren Gebühren berechnet.

Sollten Sie Fragen oder Anregungen zu unserer Gebührenpraxis haben, können Sie gerne jederzeit Kontakt mit uns aufnehmen.

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